„Die Zeit verlängert
sich für alle, die sie zu
nutzen verstehen"

Leonardo da Vinci

„Die Zeit verlängert sich für alle, die sie zu nutzen verstehen"

Leonardo da Vinci

Nachhaltiges Investment

Zeit für die Arbeit an sich selbst lohnt sich immer!

Mein Praxisbetrieb und Ihr Erfolg leben von der Zeit und Energie, die wir als Klient und Therapeutin zusammen aufwenden.

Daher ist es mir wichtig, diese Zeit auch für jeden Menschen mit seinem Anliegen exklusiv zu haben.


Kein Mobilfunkbetrieb oder Unterbrechungen während der Sitzungen
Mehr Zeit für Patienten – Termine im Stundentakt, damit mindestens 50 Minuten reine Arbeitszeit möglich sind
Arbeit in Präsenzsitzungen; virtuelle Sitzungen sind möglich bei genügend Routine des Klienten mit der Methode
Bitte keine Parfums, starke Deos und Haarspray –  Ihre Sinne reagieren entsprechend sensibel während der Trance
Anreise bevorzugt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder genug Zeitpuffer – Sie sind direkt nach der Sitzung etwa 10 Minuten nicht selbst fahrtüchtig

Honorar

Honorar und Abrechnungsmöglichkeiten

Das erste Telefonat ist für Sie immer kostenfrei, bitte vereinbaren Sie auch dazu einen Termin mit mir.

1. Abrechnung für Selbstzahler
Eine Abrechnung erfolgt auf Basis eines privaten Behandlungsvertrages in bar gegen entsprechende Quittung, die in der Regel steuerlich geltend gemacht werden kann. Ich berechne dabei das Leistungsspektrum für Erstanamnese, Behandlungseinheiten auf Stundenbasis und Folgeanamnese separat. Sie erhalten für den angesetzten Stundensatz eine volle Therapiestunde im 60-Minuten-Takt anstelle der üblichen 50 Minuten in der Psychotherapie. Weitere Kosten entstehen aufwandsgerecht, wenn mehr Therapiezeit nötig sein sollte. Paketpreise und individuelle Vereinbarungen sind möglich.

 

2. Abrechnung für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung und Klienten mit Zusatzversicherung
Ob und in welchem Umfang Versicherer und Beihilfestellen diese Kosten übernehmen, ist unterschiedlich und hängt insbesondere vom individuellen Versicherungstarif ab; häufig werden die in dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker 1985, Aufl. 2002 (GebüH ) vorgesehenen Sätze erstattet. Insbesondere für Traumatherapie lohnt sich eine Nachfrage, wenn das Regelversorgungsnetz keine Termine für akute Behandlungsbedarfe ermöglicht. Die Kostenerstattung durch Dritte ist - unabhängig vom Behandlungsvertrag-  durch den Versicherten selbst zu klären.

3. Sozialtarif / Azubis und Studenten
Ich öffne mein Angebot gern auch für Menschen mit nachgewiesen weniger Einkommen und biete regelmäßig zwei Plätze an für einen reduzierten Stundensatz. Auch für Studenten und Auszubildende biete ich Sonderpakete an. Fragen Sie gerne nach!

Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Vorgespräch!

+49 177 318 59 15
info@heilpraxis-stadler.de
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